LEISTUNGEN DER KANZLEI

Finanzbuchführung

Wesentlich für den betriebswirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens ist unter anderem ein gut geführtes zeitnahes Rechnungswesen. Dies ist die Basis für die Erstellung des Jahresabschlusses, Grundlage für die Besteuerung und dient der Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen und ist somit ein wichtiges Instrument zur Kontrolle der betrieblichen Entwicklung eines Unternehmens.

Unser Angebot im Bereich der Finanzbuchführung haben wir in drei Modelle unterteilt:

Klassisches Modell:

Sie legen Ihre Belege im Pendelordner ab, sortieren die Belege, senden oder transportieren diese zu uns. Wir

  • übernehmen die komplette Erfassung,
  • erstellen die Auswertungen in Papierform und
  • übergeben Ihnen die Auswertungen zusammen mit den bearbeiteten Ordnern.

Innovatives Modell:

Sie sind geübt im Umgang mit dem Computer und Internet. Das Sortieren und Transportieren der Belege zu uns soll vereinfacht und effizienter gestaltet werden. Sie scannen stattdessen lieber die Belege und legen Sie nach Ihren Vorstellungen ab. Alle Belege bleiben bei Ihnen im Büro. Teilweise werden auch Erfassungsaufgaben von Ihnen wahrgenommen, ohne, dass Sie hierfür Buchhaltungskenntnisse benötigen. Wir

  •  buchen die Belege,
  • erstellen die Auswertungen.

Belege und Auswertungen haben Sie online im Überblick. Möchten Sie mehr über das innovative Modell erfahren klicken Sie bitte hier.

Selbstbucher Modell:

Sie haben umfassende Buchungskenntnisse und buchen alle Belege selbst. Wir

  • installieren das DATEV-Buchungsprogramm auf Ihrem PC und
  • stellen die Grunddaten ein,
  • weisen Sie in das Programm ein,
  • stehen im Hintergrund für Fragen zur Verfügung,
  • überprüfen Ihre zu uns übergespielten Buchungen und
  • führen spezielle Buchungen durch oder überarbeiten diese (z.B. Abschreibungen).

Die Elemente aus allen drei Modellen lassen sich zu einer individuell auf Ihre Ziele und Bedürfnisse maßgeschneiderten Lösung kombinieren.

Sie möchten mehr darüber erfahren, wie Sie mit uns Ihre Finanzbuchhaltung vereinfachen? Bitte nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf.

Lohnbuchführung

Für unsere Mandanten erstellen wir auf Wunsch schnell, fachkompetent und unkompliziert die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. Insbesondere vor dem Hintergrund des ständigen Wandels durch Rechtsänderungen und Beitragsanpassungen im Bereich des Lohn- und Sozialversicherungsrechts müssen Mitarbeiter regelmäßig geschult werden und die eingesetzte Software laufend aktualisiert werden. Mit der Auslagerung der Personalabrechnung können Sie sich verstärkt auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren, anstatt Ihre Zeit mit der Korrespondenz mit Finanzämtern und Krankenkassen zu verlieren.

Unsere Leistungen:

  • IT-gestützte Lohn- und Gehaltsbuchhaltung für Ihre Mitarbeiter
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Lohnsteuerbescheinigungen
  • Optional kann der Informationsaustausch über DATEV Unternehmen Online erfolgen
  • Zahlungsvorschlag (optional in Dateiform fürs Electronic Banking)Erstellung von Meldungen und Bescheinigungen im Personalbereich (z.B. Meldungen an Krankenkassen, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaften)
  • Revisionssichere Datensicherung im DATEV-Rechenzentrum
  • Erstellung von Meldungen und Bescheinigungen im Personalbereich (z.B. Meldungen an Krankenkassen, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaften)

Jahresabschlusserstellung

Der Jahresabschluss ist das betriebswirtschaftliche Spiegelbild der Aktivitäten Ihres Unternehmens im vergangenen Jahr und Grundlage für die Besteuerung durch das Finanzamt. Darüber hinaus dient der Jahresabschluss als wichtige Informationsgrundlage für Steuerberater, Gläubiger, Investoren und hat wesentlichen Einfluss auf das eigene unternehmerische Handeln.

Darüber hinaus ist auch das Bundesamt für Justiz am Jahresabschluss interessiert. Denn der Jahresabschluss ist in elektronischer Form beim Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Handelt es sich hingegen um eine sog. Kleinstkapitalgesellschaft, so ist nicht der Jahresabschluss zu veröffentlichen, sondern die Bilanz zu hinterlegen. Eine Veröffentlichung des Jahresabschlusses ist darüber hinaus auch rechtsform- und größenabhängig. Auch die Art und Weise der Veröffentlichung des Jahresabschlusses ist rechtsform- und größenabhängig. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.

Wir erbringen folgende Leistungen für Sie:

  • Erstellung der Handelsbilanz
    Die Handelsbilanz setzt sich aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. dem Anhang zusammen.
  • Beratung bei der Erstellung eines Lageberichts
    Ein Lagebericht ist insbesondere von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Handelsgesetzbuch (HGB) zu erstellen. Die Genauen Vorgaben für die Erstellung eines Lageberichts ergeben sich aus § 289 HGB sowie dem Deutschen Rechnungslegungsstandard (DRS) 20. DRS 20 konkretisiert die Grundsätze für die Konzernlageberichterstattung. Das Institut der Wirtschaftsprüfer vertritt diesbezüglich die Auffassung, dass diese Grundsätze auch für die Lageberichterstattung im Jahresabschluss (nicht nur Konzernabschluss) Anwendung finden sollten.
  • Erstellung der Steuerbilanz
    In der Regel erfolgt eine Überleitungsrechnung von der Handelsbilanz auf den steuerlich relevanten Gewinn. Existieren in einem Jahresabschluss besonders viele Abweichungen zwischen Steuer- und Handelsbilanz, so bietet sich ggf. die Erstellung einer gesonderten Steuerbilanz an.
  • Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger
    Es ist nicht zwingend der vollständige Jahresabschluss zu veröffentlichen. Es existieren zahlreiche Erleichterungen bei der Veröffentlichung eines Jahresabschlusses. Insbesondere bestehen größenabhängige Veröffentlichungserleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses.
  • Erstellung des Anhangs
    Der Anhang ist – in Abhängigkeit von Größe und Rechtsform des Unternehmens – fester Bestandteil des Jahresabschlusses. Zu prüfen ist zusätzlich, ob der Anhang (ggf. unter Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen) als integraler Bestandteil des Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen ist. Die Anforderungen an die Erstellung eines Anhangs werden infolge gesetzlicher Änderungen zunehmend umfangreicher.
  • Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EstG)
    Unternehmer und Gewerbetreibende, die keine Bilanz erstellen müssen, dürfen Ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung erstellen. Die Gewinnermittlung basiert insoweit auf Zahlungsströme, also den Einnahmen und den Ausgaben. Dabei sind die Besonderheiten des § 11 EstG zu beachten.

Grundsätzlich lassen sich drei Formen der Jahresabschlusserstellung durch den/die Steuerberater/-in unterscheiden, welche in zwei gleichlautenden Stellungnahmen der Bundessteuerberaterkammer und des Instituts der Wirtschaftsprüfer dargelegt sind. Bei allen Formen obliegen die Bilanzierungswahlrechte dem/der Unternehmer/-in und nicht dem/der Steuerberater/-in. Unabhängig von der beauftragten Form der Jahresabschlusserstellung werden wir mit Ihnen die Bilanzierungswahlrechte erörtern.

  1. Erstellung des Jahresabschlusses durch den/die Steuerberater/-in ohne Beurteilungen
    Der/die Steuerberater/-in leitet den Jahresabschluss ohne Vornahme von Prüfungshandlungen aus der Buchführung ab. Wird die Buchführung durch den/die Unternehmer/in selbst geführt und fallen uns bei der Erstellung des Jahresabschlusses offenbare Unrichtigkeit auf, weisen wir selbstverständlich darauf hin.
  2. Erstellung des Jahresabschlusses durch den/die Steuerberater/-in mit Plausibilitätsbeurteilung
    Der/die Steuerberater/in leitet den Jahresabschluss aus der Buchführung ab und befragt Sie zu allen wesentlichen Abschlussaussagen bzw. (Bilanz-)Posten unter Vornahme von analytischen Prüfungshandlungen. Infolge dessen erlangt der/die Steuerberater/-in eine gewisse Sicherheit, dass die vorgelegten Unterlagen den Anforderungen an den Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen entsprechen.
  3. Erstellung des Jahresabschlusses durch den/die Steuerberater/-in mit umfassender Beurteilung
    Diese Form der Jahresabschlusserstellung erfordert umfassende den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Abschlussprüfung entsprechende Prüfungshandlungen durch den/die Steuerberater/-in. Sofern mit den vorgenommenen Prüfungshandlungen hinreichende Sicherheit über die Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen erlangt werden kann, bestätigt Ihnen dies der/die Steuerberater/-in positiv. Die Prüfungshandlungen sind u. a. abhängig von Art und Umfang der Geschäftstätigkeit, der Größe des Unternehmens sowie der Risikobeurteilung durch den/die Steuerberater/-in.

Sofern Sie Fragen rund um den Jahresabschluss haben, sprechen Sie uns gerne an.

Betriebliche und private Steuererklärungen

Egal ob Sie als Privatperson oder Unternehmer unsere Unterstützung bei der Steuerdeklaration Ihrer Einkünfte wünschen, wir helfen Ihnen gerne!

Das deutsche Steuerrecht fordert eine Vielzahl periodisch wiederkehrender aber auch situativer Steuererklärungen. Wir haben den Anspruch, Ihre steuerliche Situation unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und betrieblichen Verhältnisse zu optimieren.

Unsere Leistungen:

  • Einkommensteuererklärung
  • Körperschaftssteuererklärung
  • Gemeinnützigkeitserklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Schenkungssteuererklärung

Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen übermitteln wir Ihre Steuererklärungen auf elektronischem und sicherem Wege an das Finanzamt. Darüber hinaus übermitteln wir u.a. die sog. E-Bilanz an das Finanzamt, erstellen Sonder- und Ergänzungsbilanzen sowie steuerliche Gewinnermittlungen und Überleitungsrechnungen.

Die vom Finanzamt geforderten Unterlagen und Belege stellen wir für Sie zusammen und stehen als kompetenter Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.

Selbstverständlich ermitteln für Sie die zu erwartenden Steuerzahlungen. Damit Ihnen keine Nachteile entstehen überprüfen wir den Steuerbescheid und legen – sofern notwendig – fristgerecht Einspruch ein.

Selbstanzeigen und Berichtigungen

Die gesetzlichen Anforderungen an eine Selbstanzeige sind stetig in den vergangenen Jahren gestiegen. Die Selbstanzeige muss u. a. vollständig sein, um strafbefreiend zu wirken. Dies bedeutet Ihre Selbstanzeige muss eine Punktlandung machen und sollte in Zusammenarbeit mit einem fachlich kompetenten Ansprechpartner angefertigt werden. Mit unseren Erfahrungen im Bereich der Selbstanzeigen und Berichtigungen von Steuererklärungen und Anmeldungen beraten und unterstützen wir Sie gerne.

Unsere Leistungen

  • Beurteilung des Sachverhaltes
  • Ermittlung des Steuerschadens
  • Aufarbeitung der steuerrelevanten Jahre
  • Begleitung bei Abgabe der korrigierten Steuererklärungen
  • Abwicklung beim Finanzamt
  • Ggf. Mitwirkung im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens zur Wahrung der Rechte des Steuerpflichtigen

Kommunikation mit den Finanzbehörden

Die Kommunikation mit Behörden kann sich mitunter als zeitintensiv und schwierig darstellen. Durch die Übernahme der Kommunikation mit dem Finanzamt möchten wir unsere Erfahrungen und unser fachliches Know-how zielgerichtet nutzen, Ihre steuerlichen Interessen zu wahren und ggf. durchzusetzen.

Betreuung von Betriebs- und Sozialversicherungsprüfungen

Kündigt sich die Betriebs- oder Sozialversicherungsprüfung an, schrillen meist die Alarmglocken auf. Nicht nur, dass die Gefahr einer erheblichen Steuernachzahlung besteht, so greift die Prüfung oftmals erheblich in das Tagesgeschäft ein und bindet wichtige Ressourcen, die an anderer Stelle fehlen.

Wir unterstützen Sie von der Vorbereitung bis hin zur Schlussbesprechung. Im Vorfeld bereiten wir Sie gezielt auf die Betriebsprüfung vor, indem wir unter anderem Ihre Buchführung in Augenschein nehmen und mögliche Schwachstellen aufdecken und mit Ihnen besprechen. Wir wissen worauf es bei Prüfungen ankommt und worauf Prüfer besonders achten. Wir kennen einerseits die Rechte, andererseits aber auch die Pflichten des Prüfers und reagieren angemessen und kompetent auf alle auftauchenden Fragen, selbstverständlich in Ihrem Sinne.

Leisten Sie sich den richtigen Beistand. Wir stehen Ihnen zur Seite und wahren Ihre Interessen unter Berücksichtigung der rechtlichen Aspekte und Möglichkeiten.

Steuer- und betriebswirtschaftliche Beratung

Die steuer- und betriebswirtschaftliche Beratung betrifft sowohl Unternehmer wie auch Privatpersonen. Ob Sie als Unternehmer Fragen zur Rechtsformwahl, Unternehmensumwandlung oder -nachfolge haben oder es im privaten Bereich um die Übertragung Ihres Vermögens auf Kinder oder Enkel geht: In Fragen der betrieblichen und privaten Steuerplanung und -gestaltung stehen wir Ihnen gerne mit unserem Rat zur Seite.

Bei unserer steuer- und betriebswirtschaftlichen Beratung haben wir stets die aktuelle Rechtslage unter Berücksichtigung der von Ihnen gewünschten Ergebnisse im Blick. Es ist uns wichtig, dass Ihr Unternehmen erfolgreich ist. Ein entscheidender Faktor dabei ist, die Zahlen seines Unternehmens zu kennen, um frühzeitig auf Veränderungen reagieren zu können. Mit der zeitnahen Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen sorgen wir dafür, dass Sie umfassend über Ihre Zahlen unterrichtet werden und wir gemeinsam steuerliches und betriebswirtschaftliches Optimierungspotenzial schaffen. Sollten die Kennzahlen Ihres Unternehmens nicht den Erwartungen entsprechen, analysieren wir gerne das Zahlenwerk mit Ihnen gemeinsam, um mögliche Schwachstellen aufzudecken.

Gründungsberatung

Die Neugründung eines Unternehmens ist spannend und fordert viele Entscheidungen für Sie als Existenzgründer. Dabei bildet eine solide finanzielle Basis ein tragfähiges Fundament. Darauf können Sie gezielt aufbauen und die Voraussetzungen schaffen für Ihren dauerhaften Erfolg. Zur finanziellen Seite der Selbständigkeit zählen auch zahlreiche Steuerfragen, die gerade zu Beginn die richtigen Weichen für Ihren unternehmerischen Erfolg stellen können.

Aus diesem Grund lohnt es sich für Sie, schon vor dem Unternehmensstart unter anderem die folgenden Aspekte mit uns besprechen:

  • Möglichkeiten der staatlichen Bezuschussung und Förderung
  • Strategische Positionierung des eigenen Unternehmens im bestehenden Wettbewerbsumfeld
  • Rechtsform- und Standortwahl
  • Beschäftigungsverhältnisse und Lohnabrechnungen
  • Buchführung und damit verbundene Buchführungspflichten
  • Steuerbelastungen und Steuererleichterungen
  • Offenlegungspflichten
  • Finanzierung und Liquidität

Binden Sie uns daher möglichst frühzeitig in Ihre Planung ein.

Wir unterstützen Sie von Anfang an und helfen Ihnen dabei, alle Aspekte angemessen zu berücksichtigen, um Ihre Pläne erfolgreich umzusetzen.

Gemeinnützigkeit

Gemeinnützigkeit , Steuererklärungen

Unternehmen des Non-Profit-Bereichs unterliegen aufgrund steuerlicher Privilegien zahlreichen steuerlichen Anforderungen. Durch unsere langjährigen Erfahrungen beraten wir kompetent gemeinnützige Vereine, Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Stiftungen, und gewerbliche Unternehmen aus den Bereichen Gesundheit und Soziales.

Unsere Leistungen

  • Satzungsgestaltung bei Neugründung oder Satzungsänderungen
  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit
  • Beratung bei Gefährdung der Gemeinnützigkeit
  • Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung und Finanzgerichten
  • Fachliche Stellungnahme und Gutachten zu Sonderfragen
  • Erstellung der Buchführung und Jahresabschlüssen
  • Überlassung eigener Buchungssoftware für gemeinnützige Einrichtungen
  • Steuererklärungen (Gem1, KSt, GweSt, USt)
  • Mittelverwendungsrechnung, Mittelverwendungsnachweis
  • Sphärenrechnung (Abgrenzung ideeller Bereich, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)
  • Beratungen zur Spendenhaftung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen (Aushilfen, Teil- und Vollzeitkräfte)