Achtung Steuerfalle – betriebliches Arbeitszimmer

Nutzen Selbständige ein im Eigentum befindliches Arbeitszimmer zu mehr als 50 Prozent für betriebliche Zwecke, handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen. Bei Verkauf oder Betriebsaufgabe drohen hohe Steuern auf den Entnahmegewinn, sofern die Immobilie an Wert zugelegt hat.

Machen Selbständige Betriebsausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer, einen Lager- oder Archivraum oder sonstige Geschäftsräume im Eigenheim geltend, müssen sie bedenken, dass durch die ausschließlich betriebliche Nutzung notwendiges Betriebsvermögen entsteht. Dabei müssen Selbständige einen wichtigen Punkt im Vorhinein bedenken: Wird die selbständige Tätigkeit eingestellt oder das Eigenheim verkauft, wird der Wertezuwachs der betrieblich genutzten Räumlichkeiten besteuert.

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